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VG Neustadt, 08.04.2009 - 6 L 285/09 |
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Verfahrensgang
- VG Neustadt, 08.04.2009 - 6 L 285/09
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2009 - 10 B 10450/09
Wird zitiert von ...
- VG Kassel, 27.10.2020 - 6 K 1247/16
Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung in einer Entwässerungssatzung
Auf den jeweiligen Antrag von fünf Mitgliedern der Interessengemeinschaft ordnete die Kammer mit Beschlüssen vom 10. Juni 2009 (u. a. 6 L 285/09.KS) die aufschiebende Wirkung der seinerzeit erhobenen Klagen an, weil die Kammer ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Heranziehungsbescheide hatte.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der Verwaltungsvorgänge sowie der beigezogenen Unterlagen und Akten (6 L 285/09.KS; 6 L 1631/10 bzw. 5 B 443/12 ; 6 K 1238/12.KS; 6 K 1387/12.KS bzw. 5 A 2266/13.Z ; 6 K 1403/12.KS) Bezug genommen.
Diese enthält ebenfalls die unwirksame Tiefenbegrenzung von 50 m. Darüber hinaus hat die Kammer mit Beschluss vom 10. Juni 2009 (6 L 285/09.KS) entschieden, dass die damalige Beitragsregelung unwirksam ist.